Mittelstufe ~14 Min. Mensch & Gesellschaft

Arbeitsrecht — Ausbildung, Praktikum, Nebenjob

Lernziele

  • Den Inhalt eines Arbeitsvertrags und eines Ausbildungsvertrags benennen
  • Mindestlohn, Probezeit und Kündigungsfristen erklären
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz auf Alltagssituationen anwenden
  • Unterschiede zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum kennen

Einführung

Mit 16 beim Supermarkt jobben. Mit 17 ins Schülerpraktikum. Mit 18 den ersten Ausbildungsvertrag unterschreiben. Mit 20 zum ersten Mal fristlos entlassen werden — zu Unrecht.

Arbeitsrecht betrifft dich früher als du denkst. Und es ist konkreter als du vielleicht weißt: Wie lang darf deine Probezeit sein? Was passiert bei Überstunden? Darf dein Arbeitgeber einfach kündigen? Und wie viel Geld steht dir als Praktikant zu?

Grundidee

Das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer — weil der strukturell schwächer ist als der Arbeitgeber. Deshalb enthält es viele Mindestregelungen, von denen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden darf — egal was der Vertrag sagt.

Das gilt auch für dich als Azubi, Praktikant oder Minijobber. Vertragsfreiheit hat Grenzen.

Erklärung

Was im Arbeitsvertrag stehen muss

Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber, folgende Punkte schriftlich festzuhalten:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Arbeitsentgelt (Höhe, Zusammensetzung, Zahlungsweise)
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen

Fehlt der schriftliche Nachweis: Ansprüche bleiben trotzdem bestehen. Aber es wird schwerer, sie durchzusetzen.

Probezeit und Kündigungsfristen

Probezeit: Gesetzlich maximal 6 Monate. Während der Probezeit kann mit einer Frist von 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen) gekündigt werden — von beiden Seiten.

Nach der Probezeit: Ordentliche Kündigung nur mit Einhaltung der gesetzlichen Mindestkündigungsfristen (§ 622 BGB):

  • Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
  • Verlängert sich je nach Betriebszugehörigkeit: ab 2 Jahren auf 1 Monat, ab 5 Jahren auf 2 Monate, usw.

Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Nur aus wichtigem Grund möglich — z.B. Diebstahl, Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigung. Keine Frist. Der Arbeitgeber muss den Grund nennen.

Kündigung annehmen oder klagen: Du musst eine Kündigung nicht einfach hinnehmen. Wenn du glaubst, sie ist unrechtmäßig, kannst du innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen (Kündigungsschutzklage). Das Gericht ist kostenlos für Arbeitnehmer in erster Instanz.

Mindestlohn

Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Er wird regelmäßig angepasst (2024: 12,41 €, ab 2025: 12,82 € pro Stunde).

Gilt für: Alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren in einem regulären Arbeitsverhältnis.

Gilt nicht (eingeschränkt) für:

  • Pflichtpraktika (bis 3 Monate, wenn Pflichtbestandteil von Ausbildung/Studium)
  • Freiwillige Praktika bis 3 Monate (keine Mindestlohnpflicht, aber sozialversicherungsrechtliche Fragen)
  • Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung (hier gelten oft tarifvertragliche Sätze)
  • Auszubildende (eigene Mindestvergütung nach BBiG)

Ausbildungsvertrag

Ein Ausbildungsvertrag ist kein normaler Arbeitsvertrag — er unterliegt dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Pflichtinhhalte: Art und Ziel der Berufsausbildung, Ausbildungsdauer, Probezeit (mind. 1, max. 4 Monate), tägliche Ausbildungszeit, Vergütung, Urlaubsdauer, Kündigungsbedingungen.

Mindestvergütung (§ 17 BBiG): Azubis haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die mit jedem Ausbildungsjahr steigt. Ab 2024 mindestens 649 €/Monat im 1. Jahr.

Kündigung in der Ausbildung:

  • Während der Probezeit: jederzeit, ohne Frist
  • Danach: Nur aus wichtigem Grund (außerordentlich) oder wenn du die Ausbildung aufgeben willst (dann 4 Wochen Frist)

Praktikum

Pflichtpraktikum: Teil einer Ausbildungs- oder Studienordnung. Kein Mindestlohn-Anspruch, solange max. 3 Monate. Kein Arbeitsvertrag im eigentlichen Sinn.

Freiwilliges Praktikum bis 3 Monate: Kein Mindestlohn. Ab dem 4. Monat greift der Mindestlohn.

Freiwilliges Praktikum ohne zeitliche Begrenzung: Mindestlohnpflichtig ab dem ersten Tag (außer das Unternehmen kann belegen, dass es ein echtes Orientierungspraktikum ist).

Wichtig: Wenn ein Praktikum de facto eine reguläre Arbeitstätigkeit ist (du machst das, was ein Arbeitnehmer machen würde), hast du unabhängig vom Vertrag Arbeitnehmerrechte — und Mindestlohn.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Das JArbSchG schützt Minderjährige im Arbeitsleben:

Unter 15 Jahren: Grundsätzlich kein Arbeitsverhältnis. Ausnahmen: leichte Tätigkeiten (Zeitungen austragen etc.) mit Genehmigung.

15–17 Jahre:

  • Maximal 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche
  • Kein Nachtdienst (nicht nach 20 Uhr und nicht vor 6 Uhr)
  • Keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen (mit Ausnahmen, z.B. Gastronomie, Landwirtschaft)
  • Mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als 4,5 Stunden

Schule geht vor: Minderjährige dürfen wegen eines Ferienjobs nicht in eine Lage gebracht werden, die ihre schulischen Pflichten gefährdet.

Sozialversicherung

Wer regulär arbeitet, ist automatisch in der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfallversicherung). Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Minijob (450 €/Monat-Grenze, heute: 538 €): Sozialabgabenfrei für den Arbeitnehmer — aber der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. Kein volles Sozialversicherungsnetz, aber rentenversicherungspflichtig (opt-out möglich).

Betriebsrat

In Betrieben ab 5 Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Er hat Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungen. Kein Organ zur Interessenvertretung einzelner Arbeitnehmer — aber strukturell stärkend.

Beispiel aus dem Alltag

Nebenjob im Supermarkt (17 Jahre): Du arbeitest samstags 6 Stunden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt das — Samstag ist kein gesetzlicher Feiertag. Du bekommst mehr als 4,5 Stunden gearbeitet → 30 Minuten Pause ist Pflicht. Und: 20 Uhr ist Schluss.

Wenn dein Chef sagt, du sollst bis 22 Uhr bleiben — das ist illegal. Du kannst (und solltest) ablehnen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Erstes Ausbildungsjahr: Dein Betrieb zahlt dir 500 € pro Monat — der gesetzliche Mindestsatz liegt seit 2024 über 600 €. Das ist ein Verstoß gegen das BBiG. Du hast Anspruch auf die Differenz — rückwirkend für bis zu drei Jahre. Anlaufstelle: Handelskammer, Gewerkschaft, oder direkt Arbeitsgericht.

Anwendung

Bearbeite folgenden Fall:

Anna (16) hat einen Job als Kassiererin in einem Supermarkt. Sie arbeitet dienstags von 17 bis 22 Uhr (5 Stunden, ohne Pause). Ihr Chef sagt, eine Pause sei nicht nötig, weil Annas Schicht nicht lang genug sei.

  1. Verstößt die Arbeitszeit gegen das JArbSchG? Welche Regeln gelten genau?
  2. Hat Anna Anspruch auf eine Pause? Nach welcher Vorschrift?
  3. Was sollte Anna tun — und an wen kann sie sich wenden?

Typische Fehler

„Als Praktikant habe ich keine Rechte.” Falsch. Du hast Anspruch auf Mindestlohn (außer bei Pflichtpraktika bis 3 Monate), auf Urlaub (anteilig), auf Einhaltung der Arbeitszeiten, auf Schutz vor Diskriminierung. Ein Praktikum, das reguläre Arbeit ist, ist rechtlich ein Arbeitsverhältnis.

„Mündliche Vereinbarungen im Arbeitsrecht gelten nicht.” Doch. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich gültig. Der schriftliche Nachweis erleichtert nur die Beweisführung.

„Der Arbeitgeber kann immer fristlos kündigen, wenn er will.” Nein. Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Und selbst dann muss die Kündigung verhältnismäßig sein. Unrechtmäßige Kündigungen können vor dem Arbeitsgericht angefochten werden.

„Überstunden sind normal und müssen einfach geleistet werden.” Überstunden sind nur im gesetzlichen Rahmen erlaubt und müssen (sofern vertraglich nicht explizit pauschaliert) vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Es gibt gesetzliche Höchstarbeitszeiten.

Zusammenfassung

  • Arbeitsvertrag muss wesentliche Punkte schriftlich enthalten (Nachweisgesetz)
  • Probezeit max. 6 Monate mit 2-Wochen-Kündigungsfrist; danach gesetzliche Fristen je nach Dauer
  • Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer ab 18 — mit Ausnahmen für Pflichtpraktika und Auszubildende
  • BBiG regelt Ausbildung: Mindestvergütung, Kündigung, Probezeit
  • JArbSchG schützt Minderjährige: max. 8h/Tag, kein Nachtdienst, Pausenpflicht, Schulvorrang
  • Unrechtmäßige Kündigungen können innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht angefochten werden

Quiz

Frage 1: Du bist 17 und arbeitest an einem Samstag von 14 bis 21 Uhr in einem Café (7 Stunden). Welche Vorschrift wird verletzt — und wie?

Frage 2: Was ist der Unterschied zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum — in Bezug auf den Mindestlohn?

Frage 3: Dein Arbeitgeber kündigt dir mündlich fristlos — ohne Angabe eines Grundes. Was kannst du tun?

Frage 4: Was regelt der Betriebsrat — und ab wann kann er gewählt werden?

Schlüsselwörter

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