Wer kontrolliert wen? — Gewaltenteilung an konkreten Faellen
Zur Lektion: Gewaltenteilung verstehen
Aufgabenstellung
Ausgangspunkt
Die folgenden Ereignisse haben in Deutschland tatsächlich stattgefunden oder sind realistisch konstruiert:
Fall 1: Der Bundestag beschliesst ein Gesetz, das die Vorratsdatenspeicherung einführt — alle Telekommunikationsdaten aller Bürger werden sechs Monate lang gespeichert. Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Gesetz 2010 für verfassungswidrig, weil es gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoesst.
Fall 2: Die Bundesregierung schliesst einen Vertrag mit einem anderen Staat über eine Ruecknahme von Geflüchteten. Der Bundestag kritisiert, dass er nicht einbezogen wurde, und fordert eine Debatte.
Fall 3: Ein Landesminister ordnet an, dass die Polizei in einem bestimmten Stadtviertel verstärkt Personenkontrollen durchführt — ohne konkreten Verdacht. Betroffene Bürger klagen vor dem Verwaltungsgericht.
Fall 4: Der Bundestag waehlt mit konstruktivem Misstrauensvotum einen neuen Bundeskanzler, weil die Regierungsfraktionen das Vertrauen in den bisherigen Kanzler verloren haben.
Aufgaben
- (a) Ordne jeden Fall den beteiligten Staatsgewalten zu und beschreibe, welche Gewalt welche Funktion ausubt. (4 BE)
- (b) Erkläre für jeden Fall, welches Prinzip der Gewaltenteilung (Checks and Balances) wirkt. (4 BE)
- (c) Wähle einen Fall aus und erkläre: Was wäre geschehen, wenn es keine Gewaltenteilung gäbe? (4 BE)
Lösungsweg
Schritt 1: Zuordnung der Staatsgewalten (a)
Fall 1 — Vorratsdatenspeicherung:
- Legislative (Bundestag): Beschliesst das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
- Judikative (Bundesverfassungsgericht): Überpreueft das Gesetz und erklärt es für verfassungswidrig.
- Die Exekutive hätte das Gesetz umsetzen müssen — durch die Entscheidung des BVerfG entfällt diese Pflicht.
Fall 2 — Ruecknahmevertrag:
- Exekutive (Bundesregierung): Schliesst den internationalen Vertrag (Aussenpolitik ist Aufgabe der Exekutive).
- Legislative (Bundestag): Fordert Einbeziehung und Debatte — das Parlament kontrolliert die Regierung.
Fall 3 — Anlasslose Personenkontrollen:
- Exekutive (Landesminister und Polizei): Ordnet die Kontrollen an und führt sie durch.
- Judikative (Verwaltungsgericht): Überpreuft, ob die Anordnung rechtmaessig ist.
Fall 4 — Konstruktives Misstrauensvotum:
- Legislative (Bundestag): Waehlt einen neuen Kanzler und entzieht damit dem alten das Vertrauen.
- Exekutive (Bundeskanzler): Muss das Amt abgeben, wenn der Bundestag einen Nachfolger gewählt hat.
Schritt 2: Wirkende Prinzipien (b)
Fall 1: Die Judikative kontrolliert die Legislative. Das BVerfG überprüft, ob ein Parlamentsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies ist das stärkste Instrument der Gewaltenkontrolle — ein gewähltes Parlament kann durch ein nicht gewähltes Gericht überstimmt werden, wenn es die Verfassung verletzt.
Fall 2: Die Legislative kontrolliert die Exekutive. Der Bundestag hat das Recht, die Regierung zu befragen, Debatten zu erzwingen und Rechenschaft zu verlangen. Internationale Verträge, die Gesetze betreffen, beduerften der Zustimmung des Bundestags — die Regierung kann nicht allein handeln.
Fall 3: Die Judikative kontrolliert die Exekutive. Bürger können staatliches Handeln vor Gericht anfechten. Das Verwaltungsgericht prüft, ob die Polizeimaßnahme verhältnismaessig und gesetzlich zulaessig war. Anlasslose Kontrollen sind ein Eingriff in die persoenliche Freiheit und bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.
Fall 4: Die Legislative kontrolliert die Exekutive durch Abwahl. Das konstruktive Misstrauensvotum ist eine Besonderheit des Grundgesetzes: Der Kanzler kann nur gestuerzt werden, wenn gleichzeitig ein Nachfolger gewählt wird. Das verhindert, dass eine negative Mehrheit (die nur zerstören, aber nicht gestalten kann) das Land in eine Regierungskrise stuerzt.
Schritt 3: Gedankenexperiment ohne Gewaltenteilung (c)
Beispiel: Fall 1 ohne Gewaltenteilung:
Ohne unabhängige Judikative gäbe es keine Instanz, die Gesetze des Parlaments überprüfen könnte. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wäre in Kraft getreten und hätte die komplette Kommunikation aller 83 Millionen Bürger sechs Monate lang erfasst — ohne dass jemand dagegen klagen könnte.
Die Regierung hätte Zugriff auf die Daten aller Bürger: wer mit wem telefoniert hat, wer welche Webseiten besucht hat, wo sich jemand aufgehalten hat. In einer Demokratie ohne Gewaltenkontrolle könnte diese Information missbraucht werden — um Journalisten einzuschuechtern, politische Gegner auszuspionieren oder Demonstranten zu identifizieren.
Das Beispiel zeigt: Gewaltenteilung schützt nicht abstrakte Prinzipien, sondern ganz konkret die Freiheit jedes einzelnen Bürgers. Ohne das BVerfG hätte der Staat totalen Zugriff auf die Kommunikation seiner Bürger — und niemand könnte ihn aufhalten.
Ergebnis
| Fall | Beteiligte Gewalten | Kontrollprinzip |
|---|---|---|
| 1 — Vorratsdatenspeicherung | Legislative + Judikative | Judikative kontrolliert Legislative (Normenkontrolle) |
| 2 — Ruecknahmevertrag | Exekutive + Legislative | Legislative kontrolliert Exekutive (Parlamentsvorbehalt) |
| 3 — Personenkontrollen | Exekutive + Judikative | Judikative kontrolliert Exekutive (Rechtsschutz für Bürger) |
| 4 — Misstrauensvotum | Legislative + Exekutive | Legislative kontrolliert Exekutive (Abwahl mit Nachfolger) |