Mittelstufe Komplexaufgabe 16 Punkte ~30 Min. Mensch & Gesellschaft

Organspende-Dilemma — Wer bekommt das Spenderherz?

Aufgabenstellung

Ausgangspunkt

In einem Krankenhaus steht ein Spenderherz zur Verfügung. Zwei Patienten kommen als Empfaenger infrage:

Patient A: Eine 42-jährige Grundschullehrerin und alleinerziehende Mutter von drei Kindern (8, 11, 14 Jahre). Ohne das Spenderherz wird sie in wenigen Wochen sterben. Ihre Erfolgsaussichten nach der Transplantation liegen bei 70 %.

Patient B: Ein 17-jähriger Schüler, Leistungssportler, ohne eigene Kinder. Ohne das Spenderherz wird auch er in wenigen Monaten sterben. Seine Erfolgsaussichten nach der Transplantation liegen bei 90 %, und seine statistische Restlebenszeit wäre deutlich laenger als die von Patientin A.

Aufgaben

  • (a) Analysiere das Dilemma aus der Perspektive des Utilitarismus: Welche Faktoren müssen in die Nutzenberechnung einfliessen? Zu welchem Ergebnis führt eine utilitaristische Abwägung? (4 BE)
  • (b) Analysiere das Dilemma aus der Perspektive der Deontologie (Kant): Welche Pflichten stehen im Konflikt? Darf man einen Patienten bevorzugen? (4 BE)
  • (c) Analysiere das Dilemma aus der Perspektive der Tugendethik: Welche Tugenden sollte die entscheidende Ärztin zeigen? (4 BE)
  • (d) Formuliere eine begründete eigene Position. Erkläre, welcher Denkschule du am ehesten folgst und warum. Prüfe, ob es eine dritte Option gibt, die den Konflikt entschaerft. (4 BE)

Lösungsweg

Schritt 1: Utilitaristische Analyse (a)

Der Utilitarismus bewertet Handlungen nach ihren Konsequenzen und waehlt die Option, die den größten Gesamtnutzen erzeugt. Folgende Faktoren sind abzuwaegen:

Für Patient B (den Schüler):

  • Höhere Erfolgsaussichten (90 % vs. 70 %) — die Wahrscheinlichkeit, dass das Spenderherz tatsächlich ein Leben rettet, ist größer.
  • Laengere statistische Restlebenszeit — das Organ erzeugt über die Lebensspanne mehr „Nutzen” (gewonnene Lebensjahre).
  • Der Schüler hat potenziell noch ein ganzes produktives Leben vor sich.

Für Patientin A (die Lehrerin):

  • Drei Kinder würden ihre Mutter verlieren. Der Schaden durch ihren Tod betrifft nicht nur sie, sondern mindestens drei weitere Menschen massiv.
  • Als Lehrerin hat sie eine gesellschaftliche Funktion, die vielen Kindern zugutekommt.
  • Die Dringlichkeit ist höher (Wochen vs. Monate).

Utilitaristisches Ergebnis: Die Antwort hängt davon ab, wie man „Nutzen” definiert. Zaehlt man gewonnene Lebensjahre, spricht vieles für den Schüler. Zaehlt man den Gesamtschaden für alle Betroffenen (inkl. der drei Kinder), könnte die Lehrerin mehr Gesamtnutzen erzeugen. Der Utilitarismus liefert hier keine eindeutige Antwort, weil verschiedene Nutzendimensionen gegeneinanderstehen.

Schritt 2: Deontologische Analyse (b)

Die Deontologie nach Kant bewertet Handlungen nicht nach ihren Folgen, sondern nach Prinzipien:

Kategorischer Imperativ: „Handle so, dass die Maxime deines Handelns ein allgemeines Gesetz werden könnte.” Die Maxime „Bevorzuge den Patienten mit den besseren Erfolgsaussichten” könnte als allgemeines Gesetz gelten. Aber auch die Maxime „Behandle den dringendsten Fall zuerst” wäre universalisierbar.

Instrumentalisierungsverbot: Kant fordert, keinen Menschen als Mittel zum Zweck zu benutzen. Beide Patienten haben denselben Anspruch auf Hilfe. Den einen abzulehnen, um den anderen zu retten, reduziert ihn auf eine Abwägungsmasse — das ist problematisch.

Pflichtenkollision: Die Ärztin hat gegenüber beiden Patienten eine Pflicht zur Hilfeleistung, kann aber nur einer erfüllen. Kant selbst hat für solche Pflichtenkollisionen keine befriedigende Lösung angeboten. Eine streng deontologische Position könnte für eine Zufallsentscheidung (Losentscheid) plaedieren, weil nur diese die Gleichwuerdigkeit beider Patienten respektiert.

Schritt 3: Tugendethische Analyse (c)

Die Tugendethik fragt nicht „Was soll ich tun?”, sondern „Was würde ein guter Mensch tun?”:

Gerechtigkeit: Eine tugendhafte Ärztin würde nach fairen, transparenten Kriterien entscheiden, nicht nach persoenlicher Sympathie oder gesellschaftlichem Status.

Mitgefuehl: Sie würde das Leid beider Patienten ernst nehmen und keinen Fall als „weniger wichtig” abtun. Das Leid der drei Kinder verdient besondere Berücksichtigung.

Besonnenheit: Eine übereilte, rein emotionale Entscheidung wäre nicht tugendhaft. Die Ärztin sollte alle Aspekte sorgfaeltig abwägen.

Mut: Die Tugendethik verlangt, die Entscheidung zu treffen und zu verantworten — sich nicht hinter Buerokratie oder Algorithmen zu verstecken.

Die Tugendethik würde betonen, dass die Art der Entscheidungsfindung — transparent, respektvoll, begründet — ebenso wichtig ist wie das Ergebnis selbst.

Schritt 4: Eigene Position und dritte Option (d)

Beispiel für eine begründete Position: Ich folge am ehesten einer Kombination aus Utilitarismus und Tugendethik. Die medizinischen Erfolgsaussichten (90 % vs. 70 %) sind ein wichtiges Kriterium, weil ein Spenderherz, das am Ende nicht funktioniert, niemandem nuetzt. Gleichzeitig darf die Entscheidung nicht rein rechnerisch erfolgen — die Würde beider Patienten muss gewahrt bleiben.

Dritte Option: In der Praxis existieren Allokationsrichtlinien (in Deutschland durch Eurotransplant), die Kriterien wie medizinische Dringlichkeit, Erfolgsaussichten und Wartezeit kombinieren. Diese Richtlinien entpersonalisieren die Entscheidung und schützen die Ärztin vor einer unmenschlichen Abwägung. Die „dritte Option” ist also ein faires Verfahren, das vor der konkreten Entscheidungssituation bereits festgelegt wurde.

Ergebnis

PerspektiveKernargumentTendenz
UtilitarismusMaximierung des Gesamtnutzens — gewonnene Lebensjahre vs. Gesamtschaden für BetroffeneKeine eindeutige Antwort; abhängig von der Nutzendefinition
DeontologieBeide haben gleiche Würde; Losentscheid als fairste OptionGegen Bevorzugung nach externen Kriterien
TugendethikFaires, transparentes Verfahren; Charakter der Entscheiderin zähltProzess ist ebenso wichtig wie Ergebnis
Dritte OptionAllokationsrichtlinien, die vor dem Einzelfall festgelegt werdenEntpersonalisierung der Entscheidung

Schlagwörter

ethisches-dilemmautilitarismusdeontologietugendethikorganspende